Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma 94f2f5ce.vhost.manitu.de, vertreten durch Remigiusz Kurtycz

 

1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

2. Weitere Vertragsgrundlagen

 

2.1. Auftragsannahme

Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Abweichungen vom Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers zur Vertragsannahme.

 

2.2. Lieferverzögerungen

Liegt eine Verzögerung der Leistungserbringung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldete Hindernisse seitens des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten oder ungünstige Witterungsverhältnisse vor, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Bei unangemessen langer Verzögerung kann jede Vertragspartei ohne weitere Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten. Geht die Verzögerung auf Umstände zurück, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Lieferung auf den Auftraggeber über. Zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, trägt der Auftraggeber.

 

2.3. Mangelrüge

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche aufgrund offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

 

2.4. Mangelverjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistungen betreffen, ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, unabhängig von der Vertragspartei.

 

2.5. Gewährleistungsansprüche

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nachkommt, besteht kein Recht des Auftraggebers auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt, es sei denn, die Nachbesserung ist erfolglos. Bei Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nachbesserung kann der Auftraggeber Preisminderung oder Vertragsrücktritt verlangen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verbrauchergeschäfte bezüglich beweglicher Sachen.

 

2.5.1. Für die Beurteilung von Mängeln an Isolierglasscheiben gilt die Richtlinie zur visuellen Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas.

 

2.5.2. Bei Montage durch Dritte entfällt die Gewährleistung bei Mängeln, die auf unsachgemäße Montage zurückzuführen sind. Nachstellarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

2.5.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung baulicher Voraussetzungen zum vereinbarten Liefertermin. Verzögerungen oder unvollständige Montagen aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände führen zu Kosten, die der Auftraggeber zu tragen hat.

 

2.6. Anlieferung

Die Anlieferung setzt voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Zusätzliche Kosten für längere Transportwege oder erschwerte Anfahrten werden gesondert berechnet. Mechanische Transportmittel für den Transport über das 2. Stockwerk hinaus sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Behindert der Auftraggeber die Ausführung der Arbeiten, so werden ihm die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

2.7. Abschlagszahlung

Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, kann für Teilleistungen eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertzuwachses verlangt werden.

 

2.8. Fälligkeit

Die Vergütung ist nach Lieferung bzw. Abnahme der vertraglichen Leistung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

3. Förmliche Abnahme

Sofern eine förmliche Abnahme vereinbart ist, tritt die Abnahmewirkung zwölf Werktage nach entsprechender Aufforderung ein.

 

4. Pauschalierter Schadensersatz

Bei vorzeitiger Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber vor Bauausführung ist der Auftragnehmer berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Der Auftraggeber behält das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

5. Technische Hinweise

 

5.1. Der Auftraggeber ist für Wartungsarbeiten verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

 

5.2. Der Einbau moderner Fenster und Außentüren kann die energetische Qualität des Gebäudes verbessern und die Gebäudehülle dichter machen. Es ist darauf zu achten, dass die Be- und Entlüftung des Gebäudes den Anforderungen nach DIN 1946-6 entspricht. Ein erforderliches Lüftungskonzept ist eine planerische Aufgabe und obliegt dem Auftraggeber/Bauherrn.

 

6. Zahlung

Schecks werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt, angenommen.

 

7. Ausschluss der Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich

 

 anzuzeigen und den Pfandgläubiger über den Eigentumsvorbehalt zu informieren. Eine Veräußerung, Schenkung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.

 

8.3. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände im Rahmen eines Geschäftsbetriebs des Auftraggebers werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsgegenstände an den Auftragnehmer abgetreten.

 

8.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, werden die daraus entstehenden Forderungen aus einer Veräußerung des Grundstücks an den Auftragnehmer abgetreten.

 

8.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände in das Grundstück eines Dritten eingebaut, treten die daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.

 

9. Eigentums- und Urheberrecht

Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

10. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

11. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Firma 94f2f5ce.vhost.manitu.de, vertreten durch Remigiusz Kurtycz, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO und erfolgt nur zur Durchführung des Vertrags. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zu Direktwerbezwecken jederzeit zu widersprechen, sowie Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen.